Altölverordnung
Hinweise zur Altölentsorgung gemäß Altölverordnung (AltölV)
Altöl ist ein gefährlicher Abfall. Eine unsachgemäße Entsorgung kann Umwelt und Gesundheit schädigen.
Bitte beachten Sie die folgenden Hinweise zur ordnungsgemäßen Entsorgung von Altöl gemäß den gesetzlichen Vorgaben.
1. Hinweise für private Endverbraucher (B2C)
Gemäß der Altölverordnung sind wir verpflichtet, gebrauchte Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle in der Menge des bei uns gekauften Öls kostenlos zurückzunehmen.
Sie können das Altöl persönlich an unserer Annahmestelle während der Öffnungszeiten abgeben oder per Versand an uns zurücksenden.
Im Falle eines Versands sind die Transportkosten von Ihnen zu tragen. Altöl gilt als Gefahrgut und ist entsprechend den gesetzlichen Transport- und Kennzeichnungsvorschriften sicher zu verpacken.
Annahmestelle für Altöl:
RS Fahrzeugteile & KFZ-Service GmbH
Am Dördelmannshof 43
45886 Gelsenkirchen
Alternativ kann Altöl auch bei einer kommunalen Sammelstelle (z. B. Wertstoffhof) oder einer zugelassenen Altölannahmestelle abgegeben werden.
Eine Rücknahme ist nur möglich, sofern das Altöl nicht mit Fremdstoffen (z. B. Lösungsmitteln, Brems- oder Kühlflüssigkeiten) vermischt ist.
2. Hinweise für gewerbliche Kunden (B2B)
Die gesetzliche Rücknahmepflicht gemäß Altölverordnung besteht ausschließlich gegenüber privaten Endverbrauchern.
Gewerbliche Kunden sind verpflichtet, anfallendes Altöl eigenverantwortlich und gemäß den gesetzlichen Vorschriften über zugelassene Entsorgungsfachbetriebe zu entsorgen.
Eine Rücknahme von Altöl von gewerblichen Kunden erfolgt nicht und ist nur nach vorheriger ausdrücklicher individueller Vereinbarung möglich.
3. Allgemeine Hinweise
Die Rücknahme beschränkt sich ausschließlich auf gebrauchte Verbrennungsmotoren- oder Getriebeöle.
Andere Öle oder Flüssigkeiten sind von der Rücknahme ausgeschlossen.
Diese Hinweise dienen dem Umwelt- und Verbraucherschutz. Vielen Dank für Ihre Unterstützung bei der ordnungsgemäßen Altölentsorgung.