Batterieverordnung
Hinweise zur Batterierücknahme gemäß Batteriegesetz (BattG)
Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden.
Als Endnutzer sind Sie gesetzlich zur Rückgabe gebrauchter Batterien verpflichtet.
1. Rücknahmepflicht für Altbatterien
Wir sind gemäß Batteriegesetz verpflichtet, gebrauchte Fahrzeugbatterien (PKW-Starterbatterien) zurückzunehmen, die Sie bei uns erworben haben.
Sie können Altbatterien unentgeltlich an unserer Verkaufsstelle während der Öffnungszeiten zurückgeben oder an einer kommunalen Sammelstelle (z. B. Wertstoffhof) abgeben.
Rücknahmestelle:
RS Fahrzeugteile & KFZ-Service GmbH
Am Dördelmannshof 43
45886 Gelsenkirchen
2. Pfandregelung für Starterbatterien
Beim Verkauf von Fahrzeugbatterien an Endverbraucher erheben wir gemäß § 10 BattG ein Pfand in Höhe von 7,50 € (inkl. MwSt.), sofern bei Kauf keine gebrauchte Fahrzeugbatterie zurückgegeben wird.
Das Pfand wird Ihnen erstattet, wenn Sie eine gebrauchte Fahrzeugbatterie bei uns zurückgeben oder einen schriftlichen Nachweis über die fachgerechte Entsorgung bei einer zugelassenen Annahmestelle vorlegen.
Hinweis für gewerbliche Kunden:
Bei Verkäufen an gewerbliche Kunden wird grundsätzlich kein Batteriepfand erhoben, sofern eine ordnungsgemäße Entsorgung der Altbatterie sichergestellt ist.
Sofern keine Altbatterie zurückgegeben oder kein geeigneter Entsorgungsnachweis erbracht wird, behalten wir uns vor, das gesetzliche Batteriepfand zu erheben.
3. Bedeutung der Batteriesymbole
Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass Batterien nicht über den Hausmüll entsorgt werden dürfen.
Unter diesem Symbol finden Sie ggf. folgende chemische Zeichen mit der jeweiligen Bedeutung:
- Pb = Batterie enthält Blei
- Cd = Batterie enthält Cadmium
- Hg = Batterie enthält Quecksilber
4. Umwelt- und Verbraucherschutz
Altbatterien enthalten wertvolle Rohstoffe und Schadstoffe.
Durch eine ordnungsgemäße Rückgabe leisten Sie einen wichtigen Beitrag zum Umwelt- und Ressourcenschutz.